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AGB

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für  sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der mention Software GmbH (nachfolgend „mention Software“ genannt) mit ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt). Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mention Software abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, mention Software hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mention Software gelten auch dann, wenn mention Software in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

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1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mention Software gelten ab erstmaliger Einbeziehung auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden.



2. Vertragsabschluss, Lieferumfang
2.1. Angaben auf der Website oder in sonstigen Werbemitteln von mention Software stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein für den Vertragsabschluss verbindliches Angebot ab.  mention Software kann dieses Angebot innerhalb von vier Wochen seit Zugang der Bestellung annehmen. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt mit der schriftlich oder in Textform erteilten  Auftragsbestätigung durch mention Software zustande. Das Absenden der bestellten Produkte oder einer Rechnung an den Kunden steht einer Auftragsbestätigung gleich. Für das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und mention Software gelten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, die Regelungen der Softwareüberlassung nach Kaufrecht.

 

2.2. Der Lieferumfang ergibt sich im Zweifel aus den in der Auftragsbestätigung niedergelegten Produktbezeichnungen und den insoweit durch mention Software zugeordneten Produktspezifikationen. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist ausschließlich der Inhalt der Auftragsbestätigung. Mündlich gegebene Empfehlungen zu der bei dem Besteller vorhandenen Hardware oder Drittsoftware sind für mention Software im Verhältnis zum Kunden unverbindlich und begründen keinerlei Ansprüche auf Erfüllung oder Schadenersatz.
 


3. Preise, Zahlungsbedingungen und -verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung
3.1. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen Listenpreisen berechnet.

 

3.2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Preisen von mention Software nicht eingeschlossen. Sie wird in der jeweils gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

3.3. Sofern sich aus dem jeweiligen Vertrag nichts anderes ergibt, ist die Zahlung ohne Abzug sofort fällig. Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn die Zahlung bei mention Software nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden eingeht. mention Software behält sich vor, Vorauszahlung zu verlangen.

 

3.4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist mention Software berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 11% p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu fordern, soweit es sich um Entgeltforderungen handelt. Ansonsten ist mention Software berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7% p. a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu fordern. Zusätzlich wird dem Kunden für jede Mahnung eine Mahngebühr von bis zu € 15,00 berechnet, es sei denn, es handelt sich um eine verzugsbegründende Erstmahnung. Das Recht zur Geltendmachung der Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB und eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Die Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB ist auch auf Mahngebühren gemäß Satz 3 anzurechnen.

 

3.5. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden steht mention Software ein Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf ihre vertraglichen Verpflichtungen zu. Insbesondere ist mention Software berechtigt, dem Kunden die Freischaltung der Softwarenutzung zu verweigern. Ferner ist mention Software berechtigt, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

 

3.6. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer unwiderruflichen Gutschrift auf dem Konto von mention Software als Zahlung.

 

3.7. Nicht im Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden vorhersehbare Änderungen von Zöllen sowie Ein- und Ausfuhrgebühren berechtigen mention Software zu einer entsprechenden Anpassung der Preise.

 

3.8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von mention Software anerkannt sind.

 

3.9. Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen mention Software, einschließlich etwaiger Gewährleistungsansprüche, ist ausgeschlossen.



4. Liefer- und Leistungszeit, Lieferverzug
4.1. Von mention Software genannte Termine für die Erbringung der Lieferung oder Leistung sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich oder in Textform als verbindlich bezeichnet wurden..

4.2. Wirken sich Auftragsänderungen seitens des Kunden auf als verbindlich bezeichnete Termine aus, sind diese Termine für die Erbringung der Lieferung oder Leistung durch mention Software nicht mehr verbindlich, es sei denn, der Termin wird erneut von mention Software schriftlich oder in Textform als verbindlich bezeichn.

4.3. Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf mention Software den Vertragsgegenstand versendet oder die Versandbereitschaft mitgeteilt hat.

4.4. Der Kunde hat mention Software bei Überschreitung der Lieferfrist eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist er berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen.

 

4.5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen mention Software auch innerhalb des Verzuges, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die mention Software nicht zu vertreten hat und durch die mention Software die Erbringung der Lieferung oder Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z.B. rechtmäßiger Streik oder rechtmäßige Aussperrung, Krieg, Ein- und Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen, von mention Software nicht zu vertretende, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung.
 


5. Erfüllungsort; Untersuchungs- und Rügepflicht
5.1. Erfüllungsort ist der Sitz von mention Software

5.2. Der Kunde übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von mention Software eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 HGB.

5.3. Beratungsleistungen gelten zwischen den Parteien mit deren tatsächlicher Durchführung als vertragsgemäß erbracht, wenn nicht der Auftraggeber unverzüglich Vorbehalte geltend macht.


6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Der gelieferten Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von mention Software. mention Software behält sich darüber hinaus das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Vertragsverbindung mit dem Kunden vor.

6.2. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und andere Verfügungen durch den Kunden sind, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, unzulässig. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde mention Software unverzüglich schriftlich Nachricht zu geben, damit mention Software Klage gemäß § 771 ZPO (Drittwiderspruchsklage) erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, mention Software die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den mention Software entstandenen Ausfall.

6.3. mention Software verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; dasselbe gilt, wenn der Schätzwert der zu Sicherheit übereigneten Waren 150% der zu sichernden Forderungen beträgt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt mention Software.


7. Haftung, Schadensersatz
7.1. Schadensersatzansprüche gegenüber mention Software für anfängliches Unvermögen, Verzug, Unmöglichkeit,  Pflichtverletzungen sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von mention Software verursacht wurde.

7.2. Die Haftungsbeschränkung im Sinne der Ziffer 7.1 gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie für Personenschäden und für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist..

7.3. Im Falle des Schadensersatzanspruchs für die leicht fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und in Fällen der grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht in Fällen von Personenschäden, von Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

7.4. Die Haftung von mention Software für Datenverlust ist in jedem Fall beschränkt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

 

7.5. Die Haftung von mention Software für nicht vorhersehbare Schäden und Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht den Beweis führen kann, dass diese Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von mention Software herbeigeführt wurden.

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7.6. Wegen unverschuldeten Irrtümern und Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche mention Software zur Anfechtung berechtigen, kann der Kunde Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.

 

7.7. Soweit die Haftung von mention Software ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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7.8. Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Schadensersatz gegen mention Software beträgt ein Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, ausgenommen solche aus unerlaubten Handlungen.

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8. Nutzungsrechte
8.1. Der Kunde erwirbt ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den überlassenen Softwareprogrammen im vertraglich vereinbarten Umfang bezüglich der Anzahl der Server- und Arbeitsplatzlizenzen.

8.2. Der Kunde wird auf Datenträgern oder Nutzungsbedingungen enthaltene Nutzungsrechtsbeschränkungen respektieren. Bei Datenträgern mit mehreren Programmen wird er nur die für ihn freigegebenen Programme oder Module nutzen.

8.3. Kopien der Datenträger dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, als Ersatz für verlorene oder beschädigte Software oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sie müssen einen Urheberrechtsvermerk tragen.


9. Mängelgewährleistung
9.1. mention Software weist darauf hin, dass alle Programme sorgfältig aufgestellt und vor Ihrer Auslieferung an den Kunden geprüft werden. Der Kunde anerkennt, dass der völlige Ausschluss von Fehlern an Programmen nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist.

9.2. Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und in Schriftform nachgekommen ist.

 

9.3. Lieferungen, die sich im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs als mangelhaft herausstellen, werden von mention Software nach ihrer Wahl nachgeliefert oder nachgebessert (Nacherfüllung). Der Kunde wird mention Software bei der Fehlerfeststellung und Mängelbeseitigung nach Kräften unterstützen. mention Software kann die gewählte Art der Nacherfüllung oder die gesamte Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Liefert mention Software zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so hat der Käufer die gelieferte Sache zurückzugewähren.

 

9.4. Ist mention Software zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die mention Software zu vertreten hat, so ist der Kunde nach seiner Wahl im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, Rücktritt (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) zu verlangen. Die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung gilt erst dann als fehlgeschlagen, wenn drei Versuche erfolglos geblieben sind. Im Falle eines Rückgriffs nach § 478 BGB gelten die dort getroffenen Regelungen.

 

9.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. § 479 BGB bleibt unberührt.

 

9.6. Für Schäden, die in Folge von Änderungen am Liefergegenstand ohne Zustimmung von mention Software vorgenommen wurden, entstanden sind, wird keine Gewährleistung übernommen.



10. Schutzrechte Dritter
10.1. mention Software geht davon aus, dass der vertragsgemäße Gebrauch des Kaufgegenstandes keine Schutzrechte Dritter verletzt. Der Kunde wird mention Software unverzüglich unterrichten, wenn Dritte Schutzrechtsverletzungen geltend machen.

10.2. mention Software ist berechtigt, die Rechtsverteidigung des Kunden auf eigene Kosten zu übernehmen. mention Software entscheidet in diesem Fall über die rechtlichen Abwehrmaßnahmen sowie bei Vergleichsverhandlungen.

 

11. Installation, Schulung, Beratung und andere Leistungen
11.1. Weitere Leistungen wie die Installation einer EDV-Anlage, die Installation der überlassenen oder anderer Softwareprogramme auf einer EDV-Anlage, die Anpassung der überlassenen oder eingesetzten Softwareprogramme an die besonderen Bedürfnisse des Kunden, die Anpassung von Schnittstellen und sonstige Programmierleistungen, die Schulung von Nutzern oder Pflege eines Softwareprogramms sowie sonstige Beratungsleistungen sind nicht im Lieferumfang enthalten und werden von den Vertragsparteien gesondert und in Schriftform vereinbart.

11.2. Alle Leistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart worden ist, nach dem bei Vertragsschluss gültigen Listenpreis vergütet.

11.3. Auskünfte sind nur bei einer schriftlichen Bestätigung durch mention Software verbindlich.

11.4. Hinweis: Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er durch geeignete Vorkehrungen und Maßnahmen (wie z.B. durch tägliche Datensicherung, Überprüfung der Datensicherung, u.a.) etwaige Beeinträchtigungen und/oder Schäden vermeiden und/oder vermindern kann, die dadurch hervorgerufen werden, dass die gelieferten Vertragsgenstände ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten und/oder dass diese Auswirkungen auf bereits vorhandene Software und/oder Systeme des Kunden haben.


 

12. Beendigung der Nutzungsberechtigung
In allen Fällen der Beendigung seiner Nutzungsberechtigung (z. B. durch Rücktritt, Nachlieferung) gibt der Käufer alle Lieferungen der Vertragsgegenstände unverzüglich heraus und löscht sämtliche Kopien, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Die Erledigung versichert er schriftlich gegenüber mention Software.

 


13. Testlieferung
Für Testzwecke gelieferte Vertragsgegenstände sind Eigentum von mention Software. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit mention Software genutzt werden. Sie sind pfleglich zu behandeln und auf Verlangen jederzeit herauszugeben und an den Geschäftssitz der mention Software zu bringen oder gemäß Ziffer 12. zu löschen.

 

 

14. Pflichtangaben gem. Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
mention Software GmbH
Groß-Berliner Damm 120
12489 Berlin Germany

 

Tel.: +49 30 20303-0
Fax: +49 30 20303-499
E-Mail: info@mention.de

 

Sitz der Gesellschaft: Landgrafenstr. 15, 10787 Berlin Germany
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Heiko Imiolczyk

 

Registergericht:
Amtsgericht Charlottenburg Registernummer: HR 64151
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 189857520
Steuernummer: 29/441/1479

 

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Heiko Imiolczyk
Mailadresse: info@mention.de

 


15. Gerichtsstand, Sonstiges
15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN Kaufrechts sind ausgeschlossen.

15.2. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.

15.3. Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart,

 

Stand: 09.02.2015

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